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EU-Visa-Kodex bringt auch Erleichterungen für internationale Jugendarbeit

08. September 2010 · 10:05 · Alter: 14 Jahre

Seit April gelten für die Länder des Schengen-Raums einheitliche Regeln für die Visa-Ausstellung. Damit verbundene neue Regelungen machen auch Trägern internationaler Projekte mit Jugendlichen und Jugendarbeitern die Beantragung von Visa einfacher. Ab jetzt ist die Ausstellung eines Kurzzeitvisums (bis maximal 90 Tage) für alle Teilnehmer aus Drittstaaten mit Visumspflicht kostenlos. Bedingung: die Teilnehmenden sind nicht älter als 25 Jahre und nehmen an einem Projekt teil, das von einer Non-profit-Organisation in einem der Schengen-Länder veranstaltet wird. Die Antragsteller haben ein Recht darauf, innerhalb von zwei Wochen nach Beantragung eines Visums eine Antwort bzw. einen Termin zu erhalten. Das einheitliche Antragsformular wurde vereinfacht. Ab dem 5. April 2011 muss die Ablehnung eines Antrags begründet werden. Die Antragsteller haben dann auch Recht auf Widerspruch.
Weitere Informationen: ec.europa.eu/belgium/news/100331_justice_de.htm